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AGB & Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 20.02.2024


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGBs) gelten für sämtliche Eigenveranstaltungen der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH und den Veranstaltungsbesucher:innen (nachfolgend: „Besucher:in“)


1. Vertragsbeziehungen 
Bei den Filmnächten Cottbus im Spreeauenpark finden Veranstaltungen der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (Sitz: Carolinenstraße 1A in 01097 Dresden), als „Eigenveranstaltungen“ und Veranstaltungen Dritter, als „Fremdveranstaltungen“ statt.
Ein auf jedem Ticket enthaltender Aufdruck zur Identität des Veranstaltenden weist aus, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdveranstaltung handelt. Eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH und Besucher:innen kommt nur bei ausgeschriebenen Eigenveranstaltungen zustande. 
Bei Fremdveranstaltungen wird eine Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und den jeweiligen Veranstalter:innen geschlossen. Somit bestehen jegliche Rechten und Pflichten bezüglich der Veranstaltung, ab Zeitpunkt des Ticketkaufes, innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche der Besucher:innen bezüglich der Veranstaltung und ihrer Umsetzung an die Veranstalter:innen zu richten sind. Das schließt unter anderem Ansprüche in Zusammenhang mit Ausfall oder Absage, Termin- oder Programmänderung, Umbesetzung sowie Fehlern oder Mängel bei der Durchführung der Veranstaltung. 

1.1 Gültigkeit
Die AGBs und die nachfolgende Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart, ab Erwerbszeitpunkt der Tickets, an den offiziellen Ticketkassen der Filmnächte Cottbus, bei Bestellung im Internet (Ticketanbieter: www.etix.de) und über anerkannte Vorverkaufsstellen. 
Erfolgt der Kartenerwerb über Vorverkaufsstellen, sind zusätzlich deren AGBs zu beachten.  

 

2. Tickets 
Der oder die Veranstalter:in behält sich das Recht vor die Veranstaltungstickets am Eingang zu prüfen. Dabei sind ausschließlich über autorisierte Vertriebskanäle gekaufte Tickets gültig, somit ist das Kopieren, Verändern oder Nachahmen der Tickets strengstens untersagt.
Die Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. 
Sollte das Tickets am Einlass nicht einbehalten werden, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. 
Die Tickets der Filmnächte Cottbus gelten nur für die ausgewiesene Veranstaltung und haben keine Gültigkeit bei unserem Programmpartnern.
Wir behalten uns vor einen Überlängen- und Premierenzuschlag auf den ursprünglichen Ticketpreis draufzurechnen. 
Mit Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit.

 

3. Gutscheine
Gutscheine, einschließlich 5er Tickets haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 36 Monaten. Diese sind nur für Filmveranstaltungen der Filmnächte Cottbus gültig. Sollte eine Veranstaltung ausverkauft sein besteht kein Anspruch auf Einlösung. 
Der Verkaufspreis wird bei Verlust des Gutscheines oder bei Differenz im Kartenpreis nicht erstattet, ebenso erfolgt keine Erstattung nach Ablauf der Gültigkeit. 

 

4. Absage 
Erworbene Tickets können nicht erstattet oder umgetauscht werden, sofern nachfolgend nicht etwas anderen geregelt ist. 
Es muss beachtet werden, dass wir uns nachfolgend nur auf unsere Eigenveranstaltungen insbesondere die Kinoveranstaltungen beziehen. Sollte es zu einer Absage eines Großkonzertes kommen, muss sich direkt an den Veranstalter gewendet werden.

4.1 Absage 
Eine Veranstaltung kann bei amtlichen Unwetterwarnungen, in einem Katastrophenfall oder aufgrund technischer Havarien abgesagt werden. Grundsätzlich sind Regen, mäßiger Wind oder allgemein kühles Wetter keine Gründe für die Absage von Veranstaltungen. Sollte es aufgrund der eben genannten Punkte zu einem Absagen kommen, werden bereits erworbene Kinotickets erstattet. Wobei kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn der Film schon mehr als die Hälfte gespielt wurde oder Unterbrechungen bis zu 30 Minuten vorliegen. 

4.2 Erstattung 
Im Fall einer Absage der Veranstaltung gilt für die Erstattung der Kinotickets folgendes:

4.2.1 Ticketkasse Elbufer 
Wurde das Ticket, ein Gutschein oder ein 5er an den Ticketkassen der Filmnächte Cottbus (auf dem Veranstaltungsgelände) erworben oder eingelöst, können Rückerstattungen mit dem hier breitgestellten Formular in Kombination mit den Originaltickets an folgende Adresse eingesendet werden:

PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH 
Carolinenstraße 1A 
01097 Dresden

Bitte beachten sie, dass wir Rückerstattungsformulare nur bearbeiten, wenn sie vollständig und leserlich ausgefüllt sind. Zudem benötigen wir eine Unterschrift ihrerseits. 
Zusätzlich zu ihrem Ticketpreis oder dem Gesamtbetrag des Gutscheins werden die Porto-Gebühren entsprechend ihren Angaben erstattet. Jegliche Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen, ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber dem oder der Veranstalter:in geltend gemacht werden, nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte Cottbus ist nicht möglich. 
Wir bitten um ihr Verständnis, dass eine Rückerstattung bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann. 

4.2.2 Onlinetickets
Besucher:innen, die Online Tickets über www.etix.de gekauft haben, bekommen den Ticketpreis automatisch auf das beim Kauf genutzte Konto gutgeschrieben. Sollte der Ticketpreis nicht innerhalb von 30 Werktagen eingegangen sein, so ist dies schriftlich bei der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH anzuzeigen. 

4.2.3 Vorverkaufsstellen
Besucher:innen, die Tickets über die Vorverkaufsstellen erworben haben müssen sich auch an eben diese mit ihrer Rückerstattung wenden. Gegen Vorlage und Abgabe des gültigen Tickets kann der Ticketspreis der Vorverkaufsstelle erstattet werden. Dabei steht es Dieser frei das Geld in Bar auszuzahlen oder einem angegebenen Konto gutzuschreiben. 
Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, nach dem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung. 

4.2.4 Freikarten
Freikarten werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Das erneute Ausstellen kann nur mit der originären Ausgabestelle geklärt werden.

 

5. Jugendschutz und Altersgrenzen
Zu unseren Hausinternen Veranstaltungen gilt das amtliche Jugendschutzgesetz, daher ist die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. 
Daher ist der Zutritt zum Gelände der Filmnächten Cottbus für Jugendliche unter 16Jahren nur mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. 
Aufgrund des nächtlichen Beginns der Filmveranstaltungen werden Besucher:innen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person eingelassen. 
Die FSK-Angaben (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film freigegeben ist. Diese Angabe sowie auch das Jugendschutzgesetz sind verbindlich. Sollte am Einlass festgestellt werden, dass die Veranstaltung dem Alter nicht angemessen ist, behält sich der oder die Veranstalter:in vor, den Zutritt zu verweigern. 
Die Jugendschutzbeauftragte der PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH ist Frau N. Jakob (info@filmnaechte.de).
Es ist zu beachten, dass wir nur eine verbindliche Aussage über unsere Eigenveranstaltungen treffen können, bei Fremdveranstaltungen ist sich mit jeglichen Fragen rund um das Thema Jugendschutz an den Veranstalter zu wenden. 

 

6. Haftung 
Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die Besucher:innen aufgrund von Pflichtverletzungen erleiden. Das bedeutet, dass die Verantwortung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden eingeschränkt ist.
Wenn es jedoch um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder um erhebliche Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Aufgaben, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung entscheidend sind und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:innen regelmäßig vertrauen können), haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Pflichtverletzungen von oder zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat, insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

7. Datenschutz
Die PAN-Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH bezieht persönliche und personenbezogene Daten, welche entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen streng vertraulich behandelt werden.
Externe Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen, die im Auftrag unseres Unternehmens persönliche Daten von Besucher:innen nutzen (z.B im Rahmen des Kartenverkaufs) sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet. 
Alle weiteren Informationen erhältst du hier

 

8. Ton- und Bildaufzeichnungen 
Die PAN Veranstaltungslogisitk und Kulturgastronomie GmbH darf bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte Cottbus Foto- und Bildaufnahmen für Dokumentations- und PR-Zwecke erstellen (lassen). Diese werden für Printmedien, Soziale Medien, unsere Website und Hausinterne Zwecke verwendet. Print-, Online und Fernsehmedien werden sämtliche Aufnahmen/Aufzeichnungen und Übertragungen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung/Absprache mit dem oder der Veranstalter:in gestattet.
Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen der Veranstaltungsbesucher:innen ist auch ohne deren vorherigen Einverständnis rechtlich zulässig. (§23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG)

 

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort 
Bei Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem, greift ausschließlich das deutsche Recht. 
Erfüllungsort für sämtliche Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH in Dresden. 

 

10. Schlussbestimmung 
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder die restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. 

Hausordnung

Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher:innen der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark die Geltung der Hausordnung der Inhaber:in der CMT Cottbus Congress, Messe & Touristik GmbH I Vorparkstraße 3 I 03042 Cottbus, an.

Hier kann die Hausordnung nachgelesen werden.

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