Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark
Stand 03.02.2022
1. Vertragsbeziehungen, Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung
1.1.
Bei den Filmnächte Cottbus Spreeauenpark finden Veranstaltungen der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH als "Eigenveranstaltungen" und Veranstaltungen Dritter, als "Fremdveranstaltungen", statt. Ein auf jedem Ticket enthaltener Aufdruck zur Identität der Veranstalter:in weist aus, ob es sich um eine Veranstaltung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (nachfolgend: „PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH“ oder „Inhaber:in des Hausrechts“) oder um die Veranstaltung einer Dritten (nachfolgend: „Veranstalter:in“) handelt. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH zustande.
Bei Fremdveranstaltungen wird eine Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und der jeweiligen Veranstalter:in begründet. Mit dem Kauf des Tickets erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen deshalb ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche der Besuchers:in bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen die Veranstalter:in zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall /Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung.
1.2.
Die nachfolgende Hausordnung findet Anwendung auf sämtliche Eigen- und Fremdveranstaltungen der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark. Sie gilt für sämtliche Film-, Konzert- bzw. Veranstaltungsbesucher:innen der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark.
1.3.
Die AGB und die Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart bei Erwerb von Tickets durch direkten Kauf an der Tageskasse / Abendkasse der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark, bei Bestellung im Internet über www.etix.com und über Vorverkaufsstellen.
1.4.
Erfolgt der Kartenerwerb im Vorverkauf über Vorverkaufsstellen, sind zusätzlich deren AGB für den Kartenverkauf zu beachten.
1.5.
Tickets
Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Ausschließlich über autorisierte Vertriebskanäle gekaufte Tickets sind gültig. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Gutscheine für Kinoveranstaltungen
Gutscheine haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 36 Monaten. Sofern die Filmveranstaltung ausverkauft ist, besteht kein Recht auf Einlösung des Gutscheins für die ausverkaufte Veranstaltung. Gutscheine sind für Filmveranstaltungen der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark gültig. Sie gelten nicht für Konzerte und für Filmveranstaltungen mit konzertanter Begleitung. Der Verkaufspreis auch anteilig wird bei Verlust des Gutscheines oder bei Differenzen im Kartenpreis nicht erstattet.
2. Absage von Veranstaltungen, Rückgaberecht / Annullierung von Kinotickets
2.1.
Erworbene Tickets werden nicht erstattet oder umgetauscht, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
Grundsätzlich sind Regen oder kühles Wetter keine Gründe für die Absage von Veranstaltungen.
2.2.
Eine Veranstaltung kann bei amtlichen Unwetterwarnungen, im Katastrophenfall oder aufgrund technischer Havarien abgesagt werden. In diesem Fall (darunter zählen keine Unterbrechungen bis zu 30 Minuten) werden erworbene Kinotickets erstattet. Ist der Film bereits um mehr als die Hälfte abgespielt worden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
2.3.
Im Fall einer Absage der Veranstaltung gilt für die Erstattung von Kinotickets folgendes:
Abendkasse / Tageskasse
Gäste, die an der Abendkasse oder an der Tageskasse des Veranstaltungsortes Filmnächte Cottbus Spreeauenpark Tickets erworben haben, werden gebeten, die Tickets zur Rückerstattung mit dem hier bereitgestellten Formular an folgende Adresse einzusenden:
PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH
Carolinenstraße 1a
01097 Dresden
Bitte das Formular gut lesbar und vollständig ausfüllen und die Tickets hinzufügen (bei Online-Einlösung A4-Tickets einfach anheften). Bitte beachtet, dass nur vollständige und unterschriebene Formulare bearbeitet werden können.
Der Ticketpreis sowie die Portokosten werden entsprechend eurer Angaben zurückerstattet. Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Veranstalter:in geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte ist nicht möglich.
Bitte habt Verständnis dafür, dass die Rückerstattung bis zu 30 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
Onlinetickets
Besucher:innen, die Onlinetickets über www.etix.com gekauft haben, bekommen den Ticketpreis automatisch auf das beim Kauf genutzte Konto gutgeschrieben. Wenn die Gutschrift nicht innerhalb von 30 Werktagen eingegangen ist, so ist dies schriftlich unter folgender Adresse anzuzeigen: PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, Carolinenstraße 1a in 01097 Dresden. Der Ticketpreis wird dann innerhalb von 14 Tagen gutgeschrieben.
Vorverkaufsstellen
Besucher:innen, die Tickets über die Vorverkaufsstellen erworben haben, bekommen nach Vorlage und Abgabe des gültigen Tickets sowie Kassenbelegs den Ticketpreis von der Vorverkaufsstelle erstattet. Es obliegt der Vorverkaufsstelle, diesen in bar auszuzahlen oder dem Konto gutzuschreiben. Die Erstattung kann nur in der jeweiligen Vorverkaufsstelle vorgenommen werden, wo das Ticket auch vorab erworben wurde.
Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Gutscheine
Im Falle der Einlösung eines Gutscheins bitten wir darum, uns das dafür ausgehändigte Ticket mit dem hier bereitgestellten Formular an folgende Adresse einzusenden:
PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH
Carolinenstraße 1a
01097 Dresden
Der Gesamtbetrag für den Gutschein sowie die Portokosten werden zurückerstattet. Bitte nutzt dafür das bereitgestellte Formular.
Eine Barauszahlung im Büro der PAN GmbH oder im Produktionsbüro der Filmnächte ist nicht möglich. Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Tag der abgesagten Kinoveranstaltung gegenüber der Veranstalter:in geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
Bitte habt Verständnis dafür, dass die Rückerstattung bis zu 30 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
2.4.
Freikarten werden nicht zurückerstattet. Die Ausgabe einer neuen Freikarte muss mit der originären Ausgabestelle geklärt werden.
Zutritt zum Veranstaltungsort, Gültigkeit der Tickets
Beim Zutritt des Geländes der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark ist der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, deren beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen oder dem Ordnungsdienst das gültige Ticket unaufgefordert vorzuzeigen.
3. Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH und dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst sind angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark gewährt.
Aufgrund des nächtlichen Beginns der Filmveranstaltungen werden Besucher:innen unter 18 Jahren oder Jugendliche / Kinder ausschließlich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen eingelassen. Die FSK-Angabe (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film freigegeben ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Hinweise zur Erziehungsbeauftragung findest du hier.
Die Jugendschutzbeauftrage der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH (gemäß § 7 Abs. 1 JMStV neu) ist: Frau N. Jakob (info@filmnaechte.de)
4. Haftung
Die Haftung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die eine Besucher:in auf Grund einer Pflichtverletzung der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilf:innen).
5. Datenschutz
Soweit die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH persönliche Daten von Besucher:innen erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen, die im Auftrag der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH persönliche Daten von Besucher:innen nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs / Kartenvorverkaufs) sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet. Weitere Informationen erhältst du hier.
6. Ton- und Bildaufzeichnungen
Die PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH darf bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen). Print-, Online- und Fernsehmedien werden sämtliche Aufnahmen /Aufzeichnungen und Übertragungen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung/ Absprache mit der Veranstalter:in gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesucher:innen ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH, Dresden.
8. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Hausordnung der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark
Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher:innen der Filmnächte Cottbus Spreeauenpark die Geltung der Hausordnung der Inhaber:in der CMT Cottbus Congress, Messe & Touristik GmbH I Vorparkstraße 3 I 03042 Cottbus, an.
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